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NWB Nr. 8 vom

Bauträger und Umsatzsteuer – angekommen im Haftungsprozess gegen den Steuerberater

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Die umsatzsteuerliche Behandlung sog. Bauträgerfälle (Erbringung von bauwerksbezogenen Leistungen durch Bauunternehmer an Bauträger) sollte nach der Intention von Gesetzgeber und Finanzverwaltung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (, NWB PAAAE-50006) nicht rückwirkend wieder aufgegriffen werden. Die Versuche einiger Bauträger, nachträglich die von ihnen als vermeintlichen Steuerschuldnern an ihr Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer zurückzufordern und als „Übergewinn“ aus dem Bauvertrag behalten zu dürfen, sind gescheitert, so dass das , NWB HAAAJ-33536) zutreffend entschieden hat, dass ein Bauträger keinen Schaden erleidet, wenn sein Steuerberater pflichtwidrig die Rückzahlung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt an den Bauträger nicht durchgesetzt hat.

Bauträger als Umsatzsteuerschuldner

[i]Einschränkende Auslegung des § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005Der BFH (V R 37/10) hat entschieden, dass bei Erbringung von Bauleistungen durch Bauunternehmen an einen Bauträger dieser als Leistungsempfänger nicht nach § 13b UStG zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer wird. Der Gesetzgeber nahm dazu in § 27 Abs. 19 UStG Bestimmungen auf, die zum Ziel ...