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JStG 2022: Änderungen des UStG und der UStDV
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 528Das JStG 2022 wurde am im BGBl 2022 I S. 2294 verkündet. Es wurde gegenüber dem Regierungsentwurf umfassend geändert und um zahlreiche neue Regelungen erweitert.
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Die wichtigsten Änderungen im UStG:
[i]NullsteuersatzFür die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt künftig ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). [i]PhotovoltaikanlagenDurch die Rechtsänderung entfällt der Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, weil die Lieferung von Photovoltaikanlagen nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist.
[i]Ab 1.1.2023Zur Umsetzung einer entsprechenden Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz werden ab folgende Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten:
[i]Antrag auf SteuervergütungDer Antrag auf Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet (§ 4a Abs. 1 Satz 2 UStG) kann künftig auch elektronisch gestellt werden.
[i]FahrzeugeinzelbesteuerungBeim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge kann der Erwerber die Steuererklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) auch nach amtlich...