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Einkommensteuer | Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA (BFH)
Nachträgliche Anschaffungs- oder
Herstellungskosten sind bei der Vornahme von AfA nach
§ 7 Abs. 5
EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit
den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für
diese geltenden Prozentsatz abzusetzen. Nimmt der Steuerpflichtige AfA nach
§ 7i EStG auf
die Herstellungskosten für Baumaßnahmen zur Erhaltung eines denkmalgeschützten
Gebäudes in Anspruch, erhöhen die - nach Ablauf des Begünstigungszeitraums für
AfA nach
§ 7i EStG
angefallenen ‑ nachträglichen Anschaffungskosten eines im gleichen
Gebäude befindlichen PKW-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die
Bemessungsgrundlage für den - nicht nach
§ 7i EStG
begünstigten - Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, von
dem der Kläger (weiterhin) AfA nach
§ 7 Abs. 5
EStG vornim...