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Einkommensteuer | Behandlung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen (BFH)
Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gem. § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind u.a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung unmittelbar zu fördern.
Sachverhalt: Streitig ist, ob Pflegegelder für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher durch die Klägerin steuerfreie Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung gem. § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG in der in den Streitjahren 2014 und 2015 jeweils maßgeblichen Fassung sind.
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte keinen Erfolg ().