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Einkommensteuer | Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts (BFH)
Die Erstattung von Telefonkosten
für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den
Arbeitgeber ist auch dann nach
§ 3 Nr. 45
EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon,
durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu
einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er
das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten
Nutzung überlässt (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin, ein Verlag in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, schloss ab März 2015 mit mehreren Arbeitnehmern Kaufverträge über deren gebrauchte Mobiltelefone, mit denen die Klägerin die zuvor von den Arbeitnehmern privat angeschafften Geräte zu Kaufpre...