Änderung der bei der Einheitswertfeststellung getroffenen Artfeststellung wegen neuer Tatsachen zulässig
Leitsatz
1. Die Änderung der bei der Einheitswertfeststellung getroffenen Artfeststellung (§ 19 Abs. 3 BewG) nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 173 Abs. 1 AO 1977 ist zulässig.
2. Nimmt das FA vor Amts wegen gegen den Willen des Steuerpflichtigen eine Änderung vor, so indiziert dies unwiderlegbar, daß es die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen) für gegeben hält. Begehrt der Steuerpflichtige die Änderung, so indiziert dies unwiderlegbar, daß die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 (Änderung zugunsten) vorliegen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 174 FAAAA-92488
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