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LAG Frankfurt/Main Beschluss v. - 16 TaBV 143/21

Gesetze: §§40 Absatz 2, 30 Absatz 2 BetrVG

Leitsatz

Leitsatz:

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Absatz 2 BetrVG vorliegen

Fundstelle(n):
AAAAJ-33803

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