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IWB Nr. 4 vom Seite 143

Beihilferecht 2022 im Überblick

Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Im Jahr 2022 fällte der EuGH sein erstes Urteil zu Steuervorbescheiden. Die Große Kammer wies die EU-Kommission in ihre Schranken und verbot die Fiktion eines Referenzrahmens, vielmehr gelte es, sich an den nationalen Gesetzen und Vorgaben zu orientieren. Darüber hinaus ergingen zahlreiche Urteile des EuG, u. a. noch zur britischen Hinzurechnungsbesteuerung. Die EU-Kommission übte sich im Berichtszeitraum im Bereich der beihilferechtlichen Beurteilung des Steuerrechts in Zurückhaltung und eröffnete keine neuen Prüfverfahren gegenüber allgemeinen nationalen Steuerregelungen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick und ordnet die wichtigsten Ereignisse ein.

Kernaussagen
  • Die EU-Kommission ist verpflichtet, als Bezugsrahmen ausschließlich nationale Regelungen heranzuziehen; eine Fiktion des Bezugsrahmens ist unzulässig.

  • Bei der Berechnung des Rückforderungsbetrags ist im Falle des Vorliegens einer grenzüberschreitenden Doppelbesteuerung die ausländische Steuer so anzurechnen, wie sie ohne das Vorliegen der Beihilfemaßnahme angerechnet worden wäre, auch wenn die Anrechnung den Rückforderungsbetrag auf null absenkt.

  • Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten konnten sich auf eine Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen einigen.