Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen Folgebescheid mit Einwendungen gegen Grundlagenbescheid; Prüfung der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides im Rahmen der Begründetheit
Leitsatz
1. Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) ist auch dann zulässig, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einen dem Folgebescheid zugrunde liegenden Gewinnfeststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) geltend gemacht werden.
2. Im Rahmen der Begründetheit der Klage gegen den Folgebescheid hat das FG zu prüfen, ob und welche Bindungswirkung der Feststellungsbescheid entfaltet bzw. ob die Klage aus einem anderen Grunde begründet ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 142 GAAAA-92479
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