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Aktuelle Zweifelsfragen zum Anwendungsbereich des § 7g EStG
Mit Schreiben vom hat das BMF sein Schreiben vom ersetzt (, NWB JAAAJ-15870). Hierdurch hat es seine Ausführungen zum Anwendungsbereich des § 7g EStG sowohl der aktuellen Fassung des § 7g EStG angepasst als auch jüngst hierzu ergangene Rechtsprechung einbezogen. Während in einem früheren Beitrag § 7g EStG in seinen wesentlichen Grundzügen betrachtet worden ist (vgl. Steiner, StuB 2022 S. 766, NWB AAAAJ-23866), versucht dieser Beitrag, aktuelle Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des § 7g EStG anhand kurzer Beispielsfälle zu identifizieren und darzustellen.
Kernaussagen
Bei Anwendung der sog. 1 %-Regelung ist § 7g EStG nicht von vornherein ausgeschlossen. Es müssen aber Beweismittel vorgelegt werden, die zweifelsfrei dokumentieren, dass das Kfz ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Die Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist des § 7g Abs. 4 EStG ist unschädlich, sofern das Wirtschaftsgut bis zur Beendigung/Veräußerung des Betriebs ausschließlich/fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
Nach Auffassung des BFH, der sich auch die Finanzverwaltung angeschlossen hat, ist eine funktionale ...