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BFH Urteil v. - IV R 352/84 BStBl 1988 II S. 128

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2

Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, als Betriebsausgaben der KG

Leitsatz

1. Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist.

2. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstandene Provisionsverpflichtung kann bei der Berechnung seines Verlustanteils berücksichtigt werden.

3. Vermittlungsprovisionen, welche die KG an Gesellschafter geleistet hat, sind als Sondervergütungen bei der Feststellung des Gesamtgewinns der Gesellschafter zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 128
YAAAA-92473

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