Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts
von Kommanditisten schuldet, als Betriebsausgaben der KG
Leitsatz
1. Provisionen, die eine KG für
die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann
Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser
Provisionen bekannt ist.
2. Eine mit dem Beitritt des
Kommanditisten entstandene Provisionsverpflichtung kann bei der Berechnung
seines Verlustanteils berücksichtigt werden.
3. Vermittlungsprovisionen, welche
die KG an Gesellschafter geleistet hat, sind als Sondervergütungen bei der
Feststellung des Gesamtgewinns der Gesellschafter zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 128 YAAAA-92473
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.