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IWB Nr. 4 vom

Beihilferecht 2022 im Überblick

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Seit 2013 untersucht die EU-Kommission Steuervorbescheide multinationaler Konzerne auf rechtswidrige staatliche Beihilfen. Zwei Sachverhalte wurden nun höchstrichterlich entschieden.

I. Rechtsprechung des EuGH

Im Fall „Fiat“ befasste sich die EU-Kommission mit der luxemburgischen Finanzierungsgesellschaft des Konzerns. Nach Auffassung der Kommission stellten luxemburgische Steuervorbescheide eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, da sie sowohl die Eigenkapitalquote als auch die Vergütung für Eigenkapital zu niedrig ansetzten. Beide Merkmale entsprachen nicht dem von ihr gewählten Fremdvergleichsgrundsatz als Referenzrahmen, da sie der Finanzierungsgesellschaft durch die Minderung ihrer Steuerlast einen ungerechtfertigten Vorteil gewährten. Der EuGH entschied, die EU-Kommission sei verpflichtet, als Referenzrahmen ausschließlich nationale Regelungen heranzuziehen. Eine Fiktion des Referenzrahmens ist unzulässig, auch wenn dieser Referenzrahmen auf international anerkannten Standards wie dem der OECD fußt ( verbundene Rs. C-885/19 P und C-898/19 P „Fiat Chrysler Finance Europe“).

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