Zur doppelten Klagebefugnis bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Leitsatz
Die Rechtsprechung (, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586), wonach in Fällen, in denen in einem Verfahren der einheitlichen (gesonderten) Gewinnfeststellung neben der Gesellschaft (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO) auch der Gesellschafter-Geschäftsführer der Personengesellschaft klagebefugt ist, das FG ggf. zu klären hat, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer nur persönlich oder nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer sowohl für die Gesellschaft als auch persönlich klagt, ist nicht anwendbar, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist und die Klage von deren Geschäftsführer erhoben wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 1008 BFH/NV 1988 S. 3 Nr. 12 BFHE S. 201 Nr. 154, LAAAA-92460
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