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BFH Urteil v. - V R 196/83 BStBl 1987 II S. 873

Gesetze: UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1UStG 1973 § 3 Abs. 1KO §§ 1, 6 Abs. 2KO §§ 47, 48, 58 Nr. 2KO §§ 59, 127

Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den Konkursverwalter an den Gemeinschuldner gehört zu Massekosten i. S. von § 58 Nr. 2 KO

Leitsatz

Werden zur Sicherung übereignete Gegenstände im Konkurs des Sicherungsgebers vom Konkursverwalter dem Gemeinschuldner mit der Maßgabe freigegeben, daß der Verwertungserlös der Konkursmasse zugute kommen soll (sog. modifizierte Freigabe), so entsteht mit der Herausgabe des Sicherungsgutes durch den Gemeinschuldner an den Sicherungsnehmer Umsatzsteuer zu Lasten der Konkursmasse (Anschluß an das , BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 873
KAAAA-92456

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