Inflation
Liebe Leserinnen und Leser,
erst die Corona-Pandemie, dann der Krieg in der Ukraine und die Inflation. Noch immer prägen die Krisen das politische Handeln in Berlin. Die Inflation und hohen Energiepreise belasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Für den Monat Januar 2023 meldete das Statistische Bundesamt 8,7 % Teuerungsrate. Der Gesetzgeber hat bereits im Herbst 2022 mit der Inflationsausgleichsprämie eine weitere Steuerfreiheit eingeführt, um Arbeitgebern Zahlungen an Arbeitnehmer zu ermöglichen. Viele Arbeitgeber zahlen aufgrund von tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen eine Inflationsprämie an ihre Arbeitnehmer.
Allerdings werden auch nicht in allen Branchen solche Prämien zum Ausgleich der Inflation gezahlt. Aufgrund der hohen Energiekosten müssen Arbeitgeber die Kosten im Blick behalten. Zusätzliche Zahlungen an Arbeitnehmer sind daher nur schwer oder nicht möglich.
Entlastung oder Arbeitgeberbelastung durch die Inflationsausgleichsprämie? Dieser Frage geht unser Autor Thomas Rennar nach. Sein Beitrag stellt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG vor. Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss sozialversicherungsrechtlich einiges beachtet werden. Jörg Romanowski beurteilt in seinem Beitrag unterschiedliche Fallgestaltungen im Sozialversicherungsrecht. Dr. Henning-Alexander Seel hat den Einsatz von Drittpersonal in seinem Beitrag zum Thema. Er erläutert, welche Voraussetzungen und Grenzen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten sind.
Ich wünsche Ihnen mit der aktuellen Ausgabe viel Freude und eine spannende Lektüre.
Ihr
Markus Stier
Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 2/2023 Seite 1
NWB RAAAJ-33537