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Gesetzgebung | Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht (Bundestag)
Der Bundestag hat am einstimmig den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drucks. 20/3449, BT-Drucks. 20/3715, BT-Drucks. 20/4001 Nr. 1.5) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung angenommen.
Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 20/5583) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung will die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Zuständigkeitsübertragung soll zum erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über r...