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NWB Nr. 7 vom Seite 444

Zahlreiche Änderungen der AO im Jahr 2022

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 460Das Jahr 2022 hat durch drei sehr unterschiedliche Gesetze so viele Änderungen der AO mit sich gebracht wie seit langem nicht mehr. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Zinssatzsenkung, die Speicherung der IBAN in der IdNr-Datenbank und die Maßnahmen zur Beschleunigung der Außenprüfungen.

Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung

[i]Gesetzliche Zinssatzsenkung bei der Vollverzinsung ab 2019Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v.  (BGBl 2022 I S. 1142) wurde der Zinssatz der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem von 0,5 % auf 0,15 % für jeden Monat gesenkt (§ 238 Abs. 1a AO). Bei anderen Zinsen i. S. des § 233 AO, also insbesondere bei Stundungs-, Hinterziehungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen, sowie bei Säumniszuschlägen hat der Gesetzgeber den Zinssatz bzw. die Höhe des Säumniszuschlags unverändert gelassen, weil jeder Steuerpflichtige die Entstehung solcher Zinsen oder Säumniszuschläge im Regelfall durch eigene Entscheidungen verhindern kann.

JStG 2022

[i]Zweckgebundene Erweiterung der IdNr-Datenbank um IBAN und BICUm die unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln an die Bürger zu vereinfachen und zu beschleunigen und zugleich Missbräuche und Fehlbuchungen weitestge...