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Umsatzsteuer | Übertragung eines vor dem ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette (BFH)
Guthabenkarten über näher
bezeichnete und im Inland zu erbringende Leistungen konnten wie eine Ware
gehandelt werden und führten jedenfalls vor Inkrafttreten der § 3 Abs. 13 ff.
UStG über die
Anzahlungsbesteuerung zu einer Steuerentstehung (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Übertragung von Guthabenkarten oder Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inhalte für das X-Network (X), sog. X-Cards, im Besteuerungszeitraum 2017 der Umsatzsteuer unterliegt:
Die Klägerin, eine GbR, vertrieb im Streitjahr 2017 (Streitjahr) über ihren Internetshop Guthabenkarten oder Gutscheincodes zum Aufladen von Nutzerkonten für X. Herausgeber der Gutscheincodes war die Y Limited (Y) mit Sitz in Londo...