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Körperschaftsteuer | Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags (BFH)
Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht
sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem
Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die
entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den
Jahresabschlüssen gebucht werden (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist das Einkommen der Organgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen dem Träger des U...