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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 06 | Arbeitszimmer: Voller Werbungskostenabzug bei von Lebensgefährten gemeinsam angemieteter Wohnung

Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin angemieteten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer alleine als Mittelpunkt seiner beruflichen Betätigung zur Einkünfteerzielung, sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm nach einem jüngst ergangenen Urteil des FG Düsseldorf in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern er Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hat.

Bei der nächsten Entscheidung hatte das Finanzamt zunächst die vom FG Düsseldorf zugelassene Revision eingelegt, sich dann aber eines Besseren besonnen und diese zurückgenommen.

Es geht um die Frage, in welcher Höhe die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sind, das den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Und zwar dann, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eine Wohnung oder ein Haus gemeinsam anmietet und ein Raum ausschließlich von einem der Partner beruflich genutzt wird.

Da im Streitfall jeder der beiden Lebensgefährten die Hälfte der Kosten für das angemietete Haus trug, wollte das Finanzamt bei dem Kläger, der als angestellter Vertriebsleiter tätig war, auch nur 50 %...