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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 02 | Betriebsaufspaltung: Geänderte BFH-Rechtsprechung zu personeller Verflechtung erst ab 2024 zu beachten

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übergangsregelung getroffen, wonach eine mittelbare Beteiligung bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erst ab dem VZ 2024 zu berücksichtigen ist. Dies hat auch zur Folge, dass die Änderung der BFH-Rechtsprechung in diesen Fällen bis einschließlich des Erhebungszeitraums 2023 keinen Verlust der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen begründet.

Damit sind wir auch schon bei der ersten Verwaltungsanweisung. Neues zu berichten gibt es zu Betriebsaufspaltungen.

In unserer Juni-Ausgabe 2022 hatten wir Sie darüber informiert, dass der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zu Betriebsaufspaltungen geändert hat. Bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung gilt demnach: Eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht. Eine zwischengeschaltete GmbH führt also nicht zu einem Durchgriffsverbot.

Bitte beachten Sie: Das Bu...