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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 23 | Investmentfonds: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz bei Anteilen, die vor dem angeschafft worden sind, ist nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Köln zulässig. Das soll auch dann gelten, wenn ein Veräußerungsgewinn bei wirtschaftlicher Betrachtung überproportional mit Einkommensteuer belastet oder ein entstandener Veräußerungsverlust wie ein Gewinn besteuert wird. Über die Revision muss der Bundesfinanzhof entscheiden.

Die Besteuerung von fiktiven Veräußerungsgewinnen nach dem Investmentsteuerreformgesetz ist verfassungskonform und zulässig. – Das hat das FG Köln in erster Instanz entschieden. Das letzte Wort hat der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des BFH.

Die Besteuerung von Anteilen an Investmentfonds ist eine Wissenschaft für sich. Vor allem, wenn die Anteile vor dem angeschafft worden sind. Dieses Datum ist deshalb relevant, weil Anfang 2018 das neue InvStG in Kraft getreten ist. Dieses sollte zwar eigentlich für eine Vereinfachung sorgen, brachte aber zunächst einige Übergangsprobleme mit sich. So wurde für Investmentanteile eine Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion eingeführt: Al...