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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: BFH bestätigt die Steuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

Nach dem UStAE erbringen Autoren mit der Erstellung von Lehrbriefen keine unmittelbare Unterrichtstätigkeit. Es fehle an der Einflussnahme durch persönlichen Kontakt mit den Studenten. Das FG München hatte dies auch so gesehen und die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin abgewiesen. Damit ist endgültig klar, dass die Erstellung von Lehrbriefen nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfrei ist.

Kurz noch der Hinweis, dass der Bundesfinanzhof die Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen bestätigt hat.

Nach dem UStAE erbringen Autoren mit der Erstellung von Lehrbriefen keine unmittelbare Unterrichtstätigkeit. Es fehle an der Einflussnahme durch den persönlichen Kontakt mit den Studenten. Das FG München hatte dies auch so gesehen und die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt – ohne die Revision zuzulassen. Der V. Senat des BFH hat nun die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin abgewiesen. Damit ist endgültig klar: Die Erstellung von Lehrbriefen ist nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfrei.

Wir haben das Urteil aufgenommen, weil Prof. Dr. Oliver Zugmaier und Dr. Yue Siebel in einem Aufsatz für das NWB-Heft Hand...