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BFH Urteil v. - III R 147/86 BStBl 1987 II S. 787

Gesetze: BerlinFG § 19

Computeranwenderprogramm ist - neben der Datenverarbeitungsanlage - ein selbständiges, immaterielles Wirtschaftsgut, für das keine Investitionszulage gewährt wird

Leitsatz

1. Ein Computeranwenderprogramm stellt steuerlich (investitionszulagerechtlich) mit der Datenverarbeitungsanlage keine Einheit dar; es ist vielmehr ein selbständiges Wirtschaftsgut.

2. Das von einem Steuerberater erworbene "Steuerberater-Kanzleipaket" ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das eine Investitionszulage nicht gewährt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 787
NAAAA-92429

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