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OLG Düsseldorf 19.08.2022 3 Wx 119/22, NWB 6/2023 S. 378

Erbschaft | Zur Behandlung eines Testaments in Kopie

Kann ein Testament nicht im Original, sondern nur eine private Kopie der Originalurkunde vorgelegt werden, ist die Kopie zu eröffnen.

Anmerkung:

Das Nachlassgericht hat, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen (§ 348 Abs. 1 Satz 1 FamFG). Dies geht nach Ansicht des Gerichts auch mittels einer Kopie eines Testaments. Denn ob ein Schriftstück den materiell-rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Verfügung von Todes wegen genügt, sei nicht im Eröffnungsverfahren zu entscheiden; im Zweifel habe die Eröffnung zu erfolgen.