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BFH 30.11.2022 VIII R 27/19, Kommentierte Nachricht NWB 6/2023 S. 371

Einkommensteuer | Der Begriff der Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG erfasst jedwede Form der zivilrechtlichen Erfüllung einer Forderung und führt zu einer Zahlung i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG