Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-482-51687-0

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 191 BewG Wertzahlen

Torsten Bock (September 2023)
Hinweis:

R B 191 ErbStR 2019 ; H B 191 (2), H B 191 (3) ErbStH 2019 ; gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. , BStBl 2016 I S. 173 NWB VAAAF-68548 (Umsetzungserlasse zum StÄndG); gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294), BStBl 2023 I S. 738 (AEBew JStG 2022) NWB VAAAJ-36842.

A. Bedeutung der Norm

1Die Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt gem. § 189 Abs. 3 Satz 1 BewG den vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser kann nach Ansicht des Gesetzgebers erheblich vom gemeinen Wert abweichen. Wie bei der Verkehrswertermittlung ist deshalb eine Anpassung zur Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt erforderlich. Der vorläufige Sachwert des Grundstücks wird aus diesem Grund nach § 189 Abs. 3 Satz 2 BewG zur Anpassung an den gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191 BewG multipliziert. Das Produkt aus vorläufigem Sachwert und Wertzahl nach § 191 BewG ergibt den Sachwert des bebauten Grundstücks.

2Vorrangig sind gem. § 191 Satz 1 BewG die Sac...

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