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BFH Urteil v. - I R 202/83 BStBl 1987 II S. 705

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2EStG § 5 Abs. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5EStG § 16 Abs. 1 und Abs. 3

Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines Einzelunternehmens an eine GmbH unentgeltich übergeht (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

1. Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemißt sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, so kann der übergehende Geschäftswert Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.

2. In diesem Fall sind die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven von dem Gesellschafter gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EStG zu versteuern (Änderung der Rechtsprechung - vgl. bisher: , BFHE 87, 31, BStBl III 1966, 690, und vom I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 705
HAAAA-92405

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