Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers
Leitsatz
Verkauft ein Kraftfahrzeughändler die bei einem Verkauf von Neufahrzeugen in Zahlung genommenen Gebrauchtwagen unter dem vereinbarten Mindestverkaufspreis, rechnet aber den vereinbarten Mindestverkaufspreis auf den Kaufpreis für den Neuwagen von vornherein an (sog. Minusgeschäft), so wird der Kraftfahrzeughändler beim Verkauf des Gebrauchtwagens auch dann nicht zwischen dem Gebrauchtwagenverkäufer und dem Abnehmer des gebrauchten Fahrzeuges als Vermittler tätig, wenn er im Namen des Gebrauchtwagenverkäufers als Vermittler auftritt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 657 IAAAA-92393
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