Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Weitere Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im JStG 2010 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG)
§ 36 Abs. 6a KStG in der Fassung von § 34 Abs. 13f KStG in der Fassung des JStG 2010 (im Folgenden: § 36 Abs. 6a KStG) ist mit Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des GG) unvereinbar ().
Hintergrund: Nach dem bis Ende 2000 geltenden Anrechnungsverfahren wurden nicht ausgeschüttete steuerbare Gewinne von Körperschaften mit (zuletzt) 40 % Körperschaftsteuer belastet (Tarifbelastung). Kam es später zu Gewinnausschüttungen, reduzierte sich der Steuersatz auf (zuletzt) 30 % (Ausschüttungsbelastung). Für die Körperschaft entstand so ein Körperschaftsteuerminderungspotenzial in Höhe der Differenz zwischen Tarif- und Ausschüttungsbelastung, zuletzt also in Höhe von 10 Prozentpunkten. Steuerfreie Vermögensmehrungen der Körperschaft wurden dagegen zum Teil bei einer Ausschüttung mit dem Ausschüttungssteuersatz von 30 % nachbela...