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BFH Urteil v. - X R 31/80 BStBl 1987 II S. 648

Gesetze: UStG 1967 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d

Keine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1967 (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1980) für die von der GEMA ausgeschütteten Verlegeranteile, soweit diese nicht auf die von den Verlegern übertragenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte (z. B. Altrechte, Subverlagsrechte) entfallen

Leitsatz

Der von der GEMA gemäß deren Verteilungsplan an die Verleger ausgeschüttete Anteil an der Verteilungssumme ist mangels Wahrnehmung von Urheberrechten nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1967 steuerbegünstigt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 648
HAAAA-92389

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