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Bewertung | Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG (BMF)
Das BMF hat gem.
§ 187 Abs.
3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur
Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für
Wohnnutzung aus
Anlage 23
BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im
Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind (BMF, Schreiben v. 27.1.2023
- IV C 7 - S 3224/23/10001 :001).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)