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BFH Urteil v. - IV R 319/84 BStBl 1987 II S. 64

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1GewStG § 8 Nr. 8

Hinzurechnung der Anteile am Verlust einer Partenreederei zur Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt auch dann, wenn die Partenreederei noch keinen Gewerbebetrieb ausübt

Leitsatz

Verlustanteile aus einer Partenreederei sind zur Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn des Beteiligten auch dann hinzuzurechnen, wenn die Partenreederei noch keinen Gewerbebetrieb i.S. des GewStG ausübt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 64
DAAAA-92386

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