Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege der Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen Gewinnfeststellungsbescheid wird im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt.
2. In der Entscheidungsformel ist in einem solchen Falle (1.) auszusprechen, die Vollziehung des angefochtenen Bescheides werde mit der Maßgabe ausgesetzt, daß vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptverfahren von einem Verlust von X DM auszugehen sei, der sich auf die Beteiligten wie folgt verteile: (Angabe der jeweiligen Daten).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 637 TAAAA-92385
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