Formunwirksamkeit einer per Post oder per Telefax von einem Rechtsanwalt eingereichten Klage
Leitsatz
1. Ein Rechtsanwalt muss seit dem ein besonderes elektronisches Postfach (beA) unterhalten und nutzen.
2. Wenn ein Rechtsanwalt als vertretungsberechtigter Prozessbevollmächtigter im finanzgerichtlichen Verfahren eine Klage oder
vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen oder schriftlich sonst einzureichende Anträge und Erklärungen bei Gericht einreicht,
müssen diese in elektronischer Form übermittelt werden.
3. Ein per Post oder per Telefax übermittelter Antrag gilt als nicht vorgenommen.
4. Wenn eine Übermittlung per beA nicht funktioniert hat, weil sich eine neue beA-Karte aus technischen Gründen nicht rechtzeitig
einrichten ließ, ist der Kläger gehalten, dies unverzüglich vorzutragen und glaubhaft zu machen. Ein Zeitraum von mehr als
zwei Wochen nach ursprünglicher Klageerhebung kann ohne den Vortrag besonderer Umstände nicht als unverzüglich angenommen
werden.
Fundstelle(n): AO-StB 2023 S. 73 Nr. 3 GAAAJ-32774
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.