Ansatz fiktiver Aufschlagssätze
bei Gewinnermittlung nach Fremdvergleichsgrundsätzen Vorrang der Vorschriften des AStG vor dem BsGaV
Leitsatz
1. Ist der
Anwendungsbereich der einschlägigen Vorschriften des AStG zum Fremdvergleichsgrundsatz
nicht gegeben, kommt auch eine Anwendung der BsGaV nicht in Betracht.
2. Ein möglicher Ansatz fiktiver
Aufschlagsätze in Bezug auf die Leistungsbeziehungen zwischen einer
ausländischen Muttergesellschaft und der inländischen Betriebsstätte ist
den Vorschriften des AStG nicht zu entnehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): IStR 2023 S. 211 Nr. 6 IStR 2023 S. 213 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2023 S. 731 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2023 S. 731 HAAAJ-32765
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