Ausgleichszahlungen an Kommissionsagenten als laufender Gewinn
Leitsatz
1. Ausgleichszahlungen an einen Kommissionsagenten in entsprechender Anwendung des § 89b HGB gehören zum laufenden Gewinn und damit zum Gewerbeertrag, und zwar auch dann, wenn der Betrieb des Kommissionsagenten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses nur in erheblich verringertem Umfang fortgeführt wird (Anschluß an das Urteil vom I R 60/79, BFHE 137, 360, BStBl II 1983, 243).
2. Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt der Ausgleichsanspruch bilanziell zu erfassen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 570 KAAAA-92375
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