Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und
Verlustverteilungsabrede, die nacheinander in eine KG eintretende
Kommanditisten gleichstellt
Leitsatz
Wird bei der Gründung einer KG
vereinbart, daß für die ersten beiden Geschäftsjahre die
Gewinn- und Verlustverteilung in der Weise erfolgen soll, daß
sämtliche in diesen beiden Geschäftsjahren eintretenden
Kommanditisten gleichzustellen sind, und erhalten demzufolge die erst im
zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten einen
höheren Anteil am Verlust der KG, als die bereits im ersten
Geschäftsjahr beigetretenen, so ist dies steuerlich anzuerkennen, wenn
eine solche Gewinn- und Verlustverteilungsabrede betrieblich veranlaßt
ist und der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr
erwirtschaftete Verlust hoch genug ist, um die diesen Kommanditisten
zugerechneten Verlustanteile abzudecken.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 558 AAAAA-92374
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