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Die 1 %-Methode beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer – Teil 1
Sowohl beim Unternehmer als auch beim Arbeitnehmer kann der Wert der Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (1. Tätigkeitsstätte) mithilfe der 1 %-Methode berechnet werden. Allerdings gibt es – neben einigen Gemeinsamkeiten – auch bedeutende Unterschiede bei der Anwendung der Methode. Die Teile des Beitrags arbeiten vor allem die Unterschiede im Hinblick auf die Einkommensteuer und auf die Umsatzsteuer heraus.
Überblick
Die 1 %-Methode kann vom Unternehmer und vom Arbeitnehmer angewandt werden, um den Wert der Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (1. Tätigkeitsstätte) zu berechnen.
Dieser Nutzungswert muss im Rahmen der Einkommensteuer des Unternehmers und auch des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Bei Unternehmern – damit sind hier Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gemeint – kommt es häufig vor, dass sie ein betriebliches Kfz gemischt, d. h. auch für private Fahrten (Einkäufe, Familienausflüge, Urlaub usw.) sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Die rein privaten Fahrten sind als Privatentnahme zu erfassen, bei den Fahrt...