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DBA-Schweden | Änderungsprotokoll unterzeichnet (BMF)
Das BMF hat ein am in Stockholm unterzeichnetes Änderungsprotokoll zum DBA-Schweden veröffentlicht.
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Anpassungen vorgenommen (u.a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).
Das Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Schweden sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.