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EPP | Studenten müssen sich gedulden (hib)
Die Beantragung der Energiepreispauschale (EPP) für Studenten sowie Fachschüler ist derzeit noch nicht möglich. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion v. hervor (BT-Druck. 20/5441).
Zur geplanten Auszahlung der EPP i.H. von 200 € führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses – Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) – ist zum in Kraft getreten. Für den Vollzug des Gesetzes sind die Länder zuständig.
Auf der Gr...