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Einkommensteuer | Wert unbarer Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich zum Wert unbarer Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft geäußert (.1.1-10/63 St32).
Hintergrund: Unbare Altenteilsleistungen sind mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. Wird ein Einzelnachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen zu schätzen (vgl. , BStBl 1989 II S. 784).
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Wert der zur Verfügung gestellten Verpflegung am Maßstab der Sachbezugswerte des § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV – in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung geschätzt wird (vgl. , BFH/NV S. 1086).
Für den übrigen Sachaufwand (Heizung und Beleuchtung, andere Nebenkosten) enthält die SvEV kein...