Jörg Bensch

Wirtschaft(swissen) auf den Punkt gebracht - Band 2

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-10581-9

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Wirtschaft(swissen) auf den Punkt gebracht - Band 2 (1. Auflage)

2. Vertragsrecht

2.1 Rechte und Pflichten von Personen

Wo Menschen zusammenleben, geben sie sich selbst eine Rechtsordnung, die rechtliche Rahmenbedingungen festlegen.


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Typische Rechte sind
  • das Recht, Parteien wählen zu dürfen
  • das Recht, etwas zu kaufen oder zu verkaufen
  • das Recht, etwas zu erben oder zu vererben.
Typische Pflichten sind
  • die Pflicht, Steuern zahlen zu müssen
  • die Pflicht, zur Schule gehen zu müssen
  • die Pflicht als Autofahrer, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Die Rechtsordnung in Deutschland wird durch Rechtsvorschriften bestimmt. Dies sind die Regeln, an die sich alle Personen halten müssen. Man unterscheidet
Rechtsnormen
Richterrecht
Gewohnheitsrecht
Dies sind schriftlich festgelegte Regelungen:
  • Gesetze
    Beschlüsse des Parlaments (Bundesrat und Bundestag), die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren getroffen werden.
  • Verordnungen
    Rechtsnormen, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung von der Bundesregierung, von Bundesministern und von Landesregierungen erlassen werden.
  • Satzungen
    Rechtsnormen, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung von den mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestatteten Körperschaften (z. B. Gemeinden, Kirchen, Kammern, Hochschulen) erlassen werden.
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Wirtschaft(swissen) auf den Punkt gebracht - Band 2

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