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BFH Urteil v. - IX R 85/85 BStBl 1987 II S. 492

Gesetze: EStG § 9EStG § 11EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 42

Unter wirtschaftlichen Erwägungen vor Auszahlung eines Darlehens zum Erwerb einer zu vermietenden Eigentumswohnung gezahltes Damnum ist im Veranlagungszeitraum seiner Leistung als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Ein Damnum, das ein Darlehensschuldner vor Auszahlung eines zum Erwerb einer zu vermietenden Eigentumswohnung aufgenommenen Darlehens zahlt, ist im Veranlagungszeitraum seiner Leistung als Werbungskosten abziehbar, es sei denn, daß die Vorausleistung des Damnums von keinen sinnvollen wirtschaftlichen Erwägungen getragen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 492
DAAAA-92360

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