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Umsatzsteuer | Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022/ Temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 veröffentlicht ( :007).
Hiernach gilt die folgende Nichtbeanstandungsregelung:
„Hat eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR), die im Jahr 2023 weiter § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung anwendet, für eine nach dem außerhalb des unternehmerischen Bereichs des § 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilt, schuldet die jPöR diesen Umsatzsteuerbetrag nach § 14c Abs. 2 UStG. Einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger wird aus Gründen der Praktikabilität unter den übrigen Vorausse...