Verdeckte Gewinnausschüttung bei gleichartiger Tätigkeit von Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter oder nahestehender Person ohne vertragliche Aufgabenabgrenzung
Leitsatz
Gehört der Grundstückshandel zum Gesellschaftszweck einer GmbH und betätigt sich der Geschäftsführer, der im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person ist, ebenfalls auf dem Gebiet des Grundstückshandels, so bedarf es einer im voraus getroffenen klaren Vereinbarung über eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot; andernfalls ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Vorteilsherausgabe gegenüber dem Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 461 IAAAA-92354
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