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BFH Urteil v. - VII R 159/83 BStBl 1987 II S. 405

Gesetze: AO 1977 § 130 Abs. 2AO 1977 § 118UStG 1973 § 18 Abs. 2 (EStG § 36 Abs. 2 und 4)

Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen zuungunsten des Steuerpflichtigen nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO möglich; zum Begriff des begünstigenden Verwaltungsakts

Leitsatz

Eine mit dem Steuerbescheid verbundene Abrechnung von (Umsatzsteuer-)Vorauszahlungen, die Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen enthält, kann seit dem Inkrafttreten der AO 1977 nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO 1977 berichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 405
ZAAAA-92344

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