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Aufteilung der Anschaffungskosten bei Erwerb einer Sachgesamtheit
I. Sachverhalt
K erwirbt am von V 100 % der Anteile an der X GmbH. Zugleich übernimmt K die Forderung des V gegenüber der GmbH. Arbeitnehmer der X waren nur V und dessen Familienangehörige. Sie scheiden aus. Mit der Beteiligung sind keine Nachschusspflichten usw. verbunden. Die Forderung hat einen Nominalwert von 4 Mio €. Sie ist weder besichert noch sonst privilegiert, Nachschusspflichten usw. bestehen nicht. Die Parteien vereinbaren Folgendes:
Da sich die Cashflow- und Liquiditätserwartungen der X GmbH zuletzt ungünstig entwickelt haben und Mittelzuführungen an die Gesellschaft angezeigt sind, wird für den Anteilserwerb ein negativer Kaufpreis von 0,8 Mio. € vereinbart.
Da die Gesellschafterforderung im zeitnah geprüften IFRS-Abschluss des V mit 3,8 Mio. € akzeptiert wurde, wird ein entsprechender Forderungskaufpreis festgesetzt.
Beide Zahlungsansprüche werden miteinander verrechnet, so dass K insgesamt 3 Mio. € an V zahlt.
Unter Beachtung der ermittelten fair values ergeben sich folgende Beträge (in TEUR)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
KP | FV | |
Beteiligung | -800 | 100 |
Forderung | 3.800 | 3.050 |
Summe | 3.000 | 3.150 |
II. Fragestellung
Wie ist der Vorgang nach IFRS bei K in Bilanz- und Erfo...