Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Steuergeheimnis (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben zum Steuergeheimnis bzw. zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern geändert ().
Das wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Die bisherigen Nummern 2.3 bis 2.5 werden durch folgende neue Nummern 2.3 bis 2.6 ersetzt:
„2.3 Eine Offenbarung ist insbesondere geboten, wenn ein Beamter oder Richter - innerhalb oder außerhalb des Dienstes - seine Verfassungstreuepflicht nachhaltig verletzt. Dies kann z. B. vorliegen, wenn er das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig leugnet ( Az. 2 A 7/21, NVwZ 2022, S. 1379).
2.4 ...