Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an , NWB BAAAJ-16165, BStBl 2022 II S. 614). Es bleibt offen, ob das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i. V. mit § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist (Bezug: § 3 Abs. 9a, § 3 Abs. 12 Satz 2, § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG; § 12 Nr. 1 EStG; Art. 176 Abs. 2 MwStSystRL).
(1) Die in den Jahren 2008 bis 2010 (Streitjahre) miteinander verheirateten Kläger waren als Trauerredner und Trauerbegleiter tätig. Die Klägerin übte diese Tätigkeit bis einschließlich September 2008 unternehmerisch aus. Die Klägerin zog in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen für das Streitjahr 2008 und der Kläger in seinen Anmeldungen für alle Stre...